Q&A: Krankenkassenwechsel und seine Folgen für die Versicherten und Anbieter?

Frage von jizzer: Krankenkassenwechsel und seine Folgen für die Versicherten und Anbieter?
Die Kündigungswelle wegen der Zusatzbeiträge nimmt richtig Formen an. Die ersten Kassen stehen vor dem finanziellen Ruin, Kassenchefs werden gefeuert.

Ca. 500000 haben ihre Krankenkasse gekündigt und es kommen täglich mehr hinzu.

Müßten nicht noch mehr Versicherte ihre gierige Krankenkasse kündigen, um somit zu erreichen, dass die enormen Verwaltungsausgaben reduziert werden?

Die Barmer GEK soll im Juli 2010 einen Zusatzbeitrag verlangen, viele folgen ab 2011.

Welche Kasse ist eigentlich die richtige? Nach welchen Kriterien entscheidet ihr euch für die eine oder andere Kasse?

Beste Antwort:

Answer by John D
Alle Kassen sind in den Leistungen gleich, daher ist es gerechtfertigt, diejenige mit dem geringsten Beitrag zu wählen.

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2 Kommentare bisher

  1. Adolar am 21.01.2012

    Alle Kassen sind zu einer Grundversorgung gesetzlich verpflichtet. Einige aber leisten mehr bei gleichem Beitrag. Das rauszufinden ist für den Versicherten aber recht anstrengend. Wenn auf Grund Mitgliederwechsels einige Kassen zugrunde gehen, kann das nur hilfreich sein. Statt 200 Kassen genügen eine Handvoll um endlich die Wasserköpfe der Verwaltungen zu reduzieren die sich auf Mitgliederkosten ein dickes Leben machen. Zuzahlungen sind Blödsinn solange die Pharma nicht mit den Medikamentenpreisen ausgebremst wird. Die sind komischerweise in Deutschland am teuersten in Europa, während die gleiche Medikamente von den gleichen Herstellern aus Deutschland z.B. in Spanien deutlich billiger sind!!! Das sind lobbyistische und gar mafiöse Strukturen. Die Pharma hat in Deutschland zwischen 16.000 und 19.000 Pharmavertreter “am laufen”, welche insgesamt über ein Budget von ca. 3 – 3 1/2 Mrd. Euro verfügen, womit Ärzte bestochen werden um bestimmte teure Medikamente zu verordnen.

  2. Conseiller am 21.01.2012

    Das krankenkassenwesen ist im SGB V (Sozialgesetzbuch V) geregelt.
    Die gesetzlichen Leistungen sind bei allen Kassen gleich. Jede Krankenkasse hat eine Satzung (also eine Art “kleines Grundgesetz”, die von der Mitgliederversammlung verfaßt worden ist, das ist die sog. Selbstverwaltung.
    In dieser Satzung kann jede Krankenkasse Leistungen festlegen, die über den gesetzlichen Rahmen hinaus-gehen , z.B. Regelungen für “Badekuren”, Mutter-Kind-Kuren, Krankheitsfrüherkennungen, besondere Vorsorgeuntersuchungen, Physiotherapien, sonstige Heilmaßnahmen, Regelungen zum Beitritt der Kasse, bestimmte Berechnungsgrundlagen usw. usw. In den Satzungen können auch bestimmte Pflichten der Krankenkassen-Mitglieder enthalten sein. Die Kassen haben also mit dem Satzungsrecht die Möglichkeit, kassenspezifische Regelungen zu treffen, um die Bedürfnisse der Versicherten zu erfüllen.

    Ob die Verwaltungsausgaben “enorm” sind, können wir als Versicherte nicht beurteilen, das fällt in die Kategorie der Auifsichtsbehörden. Die Kassen sind in aller Regel funktionsgerecht eingerichtet, Luxus habe ich bisher dort nicht entdecken können. Als “Kunden der Krankenkassen” erwarten wir natürlich auch, das zeitgemäße Arbeitsplätze und -geräte eingesetzt werden. Oder meinst Du, das ein Betrieb ohne Telefon und Datenverarbeitung lebensfähig wäre? Zu den Verwaltungskosten gehören natürlich auch die Kosten des Personals. Über die Höhe der Vergütungen kann man als Außenstehender nicht urteilen: erstens, weil man Sie nicht kennt (aber in Erfahrung bringen kann), zweitens weil man das erforderliche Fachwissen und den Arbeitseinsatz nicht beurteilen kann – und auch nicht braucht. Ob die Geschäftsführer angemessen bezahlt werden, darüber kann man immer streiten – aber wären Du oder ich der Geschäftsführer, würden wir uns auch nicht für überbezahlt halten.
    Welche Kasse nun die “richtige” ist, muß man eben durch lesen der Satzungen herausfinden. Wenn man keine Familie und nur sich selbst zu versorgen hat, ist es fast egal, in welcher Kasse man versichert ist.
    Familien mit Kindern haben da schon andere Bedürfnisse, z.B. Kinderkuren. Ältere Semester müssen schon mal daran denken, das medizinische Kuren notwendig sein können und diese nicht von der Rentenver-sicherung bezahlt werden.
    Kurzum: Welche Kasse die Richtige ist, läßt sich nicht in einem Satz ausdrücken. Wer verantwortungsvoll mit dieser Frage umgeht, kommt nicht umhin, sich durch umfangreiche Informationen und Recherchen mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

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